Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Diättherapie / Ernährungsberatung.
Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftragsgeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehungen an.

2. Angebots – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werde in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.

3. Rücktritt vom Vertrag

Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt.
Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallene Kosten zu berechnen, mindestens aber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% zu verlangen.
Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.

4. Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der vereinbarten Termine genutzt wurden.

5. Preisgestaltung

Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Veränderungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen. Beratungsleistungen für Firmen, Krankenkassen oder andere Institutionen sind der entsprechenden Preisliste zu entnehmen.

6. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Teilnehmer-/Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trät der Kunde.

7. Pflichten der Vertragspartner

Der Auftragnehmer gewährleistet stets nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuesten Stand der Ernährungsmedizin zu beraten.
Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e. V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildungen sind selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht.
Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angeben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbunden wird.
Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.
Die Beratung ist frei von Werbung und es werden keine Produkte verkauft.

8. Haftung für Schäden

Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden.
Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9. Speicherung von Daten

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

10. Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
Abweichende
Schriftform.
Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.

Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:

  • Teilnahme mehrerer Personen aus einem Haushalt: 10% auf die gesamt Beratungsgebühr
  • Teilnehmer von Gruppenseminaren erhalten auf weitere Leistungen ebenfalls 10% Nachlass